Dreiviertel der Gewalttaten in der Schweiz werden von Ausländer begangen

Dreiviertel der Gewalttaten in der Schweiz werden von Ausländern mit gesetzlicher Aufenthaltserlaubnis begangen, ist bei Winkelried zu lesen:
In Artikel 7 und 7a des Waffengesetzes und Art. 12 der Waffenverordnung steht, dass Personen aus Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und der Türkei der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, Vermitteln und Übertragen von Waffen, Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen «grundsätzlich» verboten ist. Der Gesetzgeber hat diese Nationalitäten als Risikogruppen erkannt, weil sie überdurchschnittlich oft die Täter bei Verbrechen stellen. Weiterlesen »