Husumer Beamten gaben Aufenthaltspapiere gegen Schmiergeld

Der Leiter der Husumer Ausländerbehörde erteilte jahrelang Aufenthaltsgenehmigungen gegen Cash:

Über Monate, wenn nicht sogar Jahre hat es dort illegale Machenschaften gegeben. Der Verdacht: Ausgerechnet der Leiter der Behörde soll Ausländern gegen Bezahlung Aufenthaltsgenehmigungen erteilt haben. Die Staats anwaltschaft Kiel hat ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall eingeleitet. Der Tatverdächtige soll das Geschäft mit den falschen Papieren gewerblich betrieben haben. (...)

Ein riesiges Netzwerk?

Wie sind die Beamten dem Mann auf die Spur gekommen? Matthias Menge: "Bei Routinekontrollen sind uns Ausländer aufgefallen, die erst eine Woche in Deutschland waren, aber schon eine Aufenthaltsgenehmigung hatten." Mit diesem Anfangsverdacht durchforsteten Ermittler die Datenbank des Ausländerzentralregisters. Auffällig viele Unstimmigkeiten gab es im Kreis Nordfriesland. Jetzt müssen die Beamten ermitteln, in wie vielen Fällen Papiere gegen Geld ausgestellt wurden. Und was im Einzelfall dafür bezahlt worden ist. Unklar ist auch, woher die Ausländer wussten, an wen sie sich wenden mussten, um problemlos eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Möglicherweise gab es ein riesiges informelles Netzwerk.

Dass solche Netzwerke funktionieren, zeigt der Führerschein-Betrug in Itzehoe. Der Leiter der Führerscheinstelle war bei Verkehrssündern bundesweit bekannt. Sie zogen kurzfristig in den Kreis Steinburg, zahlten eine größere Summe und bekamen wenig später einen neuen Führerschein.

Schleswig-Holsteiner Zeitung (Gefunden bei Nörgelecke)

Wir würden nur zu gern erfahren, was man in Deutschland für solche "Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall" bekommt. Eigentlich könnte man es auch als Staatsverrat formulieren. Denn das ist es in meinem Augen.

3 Kommentare:

  1. dwM schrieb am 28. März 2010 um 20:10:

    § 300 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

    In besonders schweren Fällen wird eine Tat nach § 299 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

    1.
    die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht oder
    2.
    der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

    Also 10 Sozialstunden im eigenen Büro.

  2. Pit schrieb am 28. März 2010 um 20:53:

    Verurteilung der ermittelnden Beamten wegen Rassimus, Volksverhetzung und Völkermord.

  3. Bazillus schrieb am 28. März 2010 um 20:58:

    Da ja jetzt die ausländischen Mitbürger bevorzugt in gehobene Stellungen des öffentlichen Dienstes gehievt werden sollen, kann man sich bereits jetzt ausrechnen, welche Genehmigungen dann erteilt werden, wenn es um die zahlreiche Verwandtschaft geht. Dann braucht nicht einmal mehr Geld zu fließen.

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