Kann man jetzt dem “Knoblauchtürken” doch noch kündigen
Vorweg: Hier geht es nicht um Türken und überhaupt gehört der Knoblauch nicht zum traditionellen Speißeplan der Türken. Es geht aber um Menschen, die stinken. Und der Körpergeruch hat aber sehr wohl mit ethnokulturellen Essgewohnheiten zu tun. Aber nicht nur. Was man konsumiert, das dünstet man aus, ob es der einzelne Geschmack ist oder die traditionelle Essgewohnheit einer Ethnie.
Kleine Hunde stinken doch auch nach dem jeweiligen Hundefutter.
Und wie es scheint, ist das ein gesetzlich hinnehmbarer Kündigungsgrund:
Das Kölner Arbeitsgericht hat am Donnerstag eine Klage gegen eine Kündigung wegen Schweißgeruchs abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Kündigung noch in der Probezeit erfolgt sei. In der Probezeit kann man ohne Begründung kündigen. Der 50-jährige Architekt, dem von der Stadt Köln gekündigt worden war, hatte argumentiert, die Kündigung sei unwirksam, weil ihm mangelnde Körperhygiene vorgeworfen worden war. Dies sei unwahr und verletze seine Menschenwürde. Das Gericht vertrat jedoch die Ansicht, dass dies nicht ausreiche, um die Kündigung unwirksam zu machen.
Seien wir ehrlich, manche Menschen riechen viel penetranter als andere. Dicke Menschen schwitzen mehr als Dünne, vor allem im Sommer. Raucher, Kneipengänger, Liebhaber von Gewürzen, sie alle können stinken. Zigarrenraucher stinken sowieso, finde ich.
Aber nach dem Gaga-Recht der Antidiskriminierungsära darf man scheinbar nach dem Geruch Menschen diskriminieren. Nicht diskriminieren darf man sie in vielen Gerichtsurteilen z. B. nach Kleidung (Kopftuch). In anderen Urteilen darf man sie nach Kleidung diskriminieren (Nazikleidung). Nicht diskriminieren darf man sie nach körperliche Behinderungen. Oder - wie hier, darf man sie wegen körperlicher Behinderungen (Schwitzen) disrkiminieren. (Der Architekt sollte nur zum nächsten Arzt gehen und sich seinen Schweißgeruch medizinisch attestieren lassen, oder zum nächsten Imam gehen und seine Essgewohnheiten als Halal bestätigen lassen).
Willkommen im Gaga-Rechtstaat.
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Also was mir jetzt gerade stinkt ist,daß ich schon paar
Kommentare geschrieben habe-aber Keiner erscheint hier!
D a s . s t i n k t . m i r !!! (so,das musste raus!)
Keine gaga-Justiz. Es wird völlig folgerichtig und verständlich, wenn man das zugrunde liegende Prinzip offenlegt:
Weißenhaß Deutschenhaß Selbsthaß.
Damit werden die rassistischen Urteile, die Urteile gegen Deutsche aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit, und das Fehlen entsprechender Urteile gegen Angehörige anderer Rassen, verständlich.