Dänemark will Kopftuch-Weibern Arbeitslosengeld streichen

Den dänischen Bürgern könnten zukünftig solche Anblicke weitgehend erspart bleiben, denn Dänemark will Kopftuchträgerinnen das Arbeitslosengeld streichen:

“Es herrschen an einigen Arbeitsstellen in Dänemark einige Kleidungsregeln, die befolgt werden müssen. Wenn eine muslimische Frau, die diese Regeln missachtet und weiterhin auf das Tragen eines Kopftuches auf der Arbeit beharrt, so dass sie deswegen ihre Arbeit verliert, ist es gut möglich, dass der arbeitslosen muslimischen Frau die staatliche Arbeitslosenhilfe verwehrt wird”, teilte Ministerin Stöjberg diesbezüglich mit.

Islamportal.

Gut so! Damit schiebt Dänemark auch den Abzockerpraktiken der Moslem-Weiber rechtzeitig einen Riegel vor! Denn meist wollen diese unappetitliche MoslemInnen nur das Kopftuch am Arbeitsplatz nur tragen, damit sie gleich ins Gericht rennen und den Arbeitsgeber um Schadenersatz verklagen zu können. Das funktioniert in Großbritannien und in Deutschland gut. In Dänemark wird es nicht mehr gehen.  Deswegen passt das natürlich den osmanischen Söldnerinnen gar nicht in den Kram:

Abgeordnete Özlem Sara Cekic von der Sozialistischen Volkspartei kritisierte hingegen: “Eine Arbeitsstelle besitzt nicht das Privileg, eine Frau wegen ihres Kopftuches nicht aufzunehmen. Dass Arbeitsstellen Arbeitssuchende allein wegen ihrer Religion oder ethnischen Herkunft ausgrenzen, ist nichts als eine Diskriminierung.

Natürlich trägt das Osmanische Sozialistenweib Özlem C. selber kein Kopftuch. Nur die faule Türkinnen tragen es und hoffen, von einem reichen Deutschen "diskriminiert und beleidigt" zu werden.

2 Kommentare:

  1. Reconquistadore schrieb am 6. März 2010 um 13:20:

    Völlig richtig!! Sehr effektive Massnahme. Das Kopftuch ist das Hakenkreuz der Mohamedaner. Vielleicht auch die Weiberkompanie vom Kukluxclan. Denen werfe ich schon mal ein “Nazis raus” entgegen. Deren Keule gegen sie selbst anwenden. Da gucken die ziemlich blöd aus der Wäsche im wahrsten Sinne des Wortes.

  2. Papperlapapp schrieb am 6. März 2010 um 15:21:

    Aber der Arbeitgeber hat das Recht Personen, die seinem Ansehen schaden von seiner Firma fern zu halten.

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