The Brussels Journal über Deutschland

The Brussels Journal hat vorgestern folgendes über Deutschland geschrieben: In Deutschland ist es besser, ein Moslem zu sein, als ein Baptist.

Damit greift Paul Belien ein Thema auf, dass in Deutschland nur sehr selten auf den Tisch kommt: Die Schulpflicht. Die Schulpflicht in Deutschland stammt eigentlich genau so aus der Nazizeit, wie das Autobahnthema der Eva Hermann. Vielleicht deswegen spricht man hierzulande so ungern darüber? Anders als bei der Familienpolitik profitiert der derzeitige System von der hitleristischenen Schulpflicht vollends. Es wäre ärgerlich, wenn man den Schulpflicht auf einmal genau so verteufeln müßte, wie Eva Hermanns Familienpolitik.

Die hitleristischen Regelungen erlauben nämlich dem Staat, die Verantwortung für die Erziehung an sich zu reißen und damit die ideologische Erziehung der Kinder zu kontrollieren.  Das Gesetz wird vor allem gegen den Baptisten streng angewendet. Weniger streng ist der deutsche Staat, wenn es um die ideologische Erziehung der Moslemkinder geht. Hier überläßt man die Indokrtrinierung den Eltern (sprich den Imamen und Koranschulen, denen die Eltern dieses Recht weiterleiten.)

Die Baptisten kamen aus Russland nach Deutschland, wegen der religiösen Verfolgung, die sie dort erlebt hatten. Hier aber wurden sie weiter verfolgt, so dass viele von ihnen vor der deutschen politischen un religiöser Verfolgung nach Österreich, Großbritannien und anderen Staaten flüchten mußten.

Nur ein paar Beispiele: geistig gesunde Kinder (z. B. die 16-jährige Melissa Buskeros) wurden in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen, weil sie zu ihre Eltern standen. Ein Elternehepar kämpfte bis vor dem Bundesverfassungsgericht, weil es 2 Tage sein 8-jährigen Sohn zu Hause hielt. Am einen Tag hat es in der Schule Faschingsprogramm gegeben, an dem anderen Tag ein Theaterspiel für Sexualerziehung mit dem Titel "Mein Körper gehört mir". Wenn man solche Beispiele mit der jahrelang ausgeübten Toleranz gegen den islamischen Familien vergleicht, dann kann man Paul Belien nur zustimmen.  Hier mißt der deutsche Staat mit zweierlei Maß: einem islamischen und einem baptistischen.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde am 11. August ab.

Denn solche mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit sind grundsätzlich zumutbar (vgl. BVerfGK 8, 151 <156>)

Das Gericht verurteilte die Eltern zu einer Strafe von 80 Euros, weil sie in zwei Fällen ihre Verantwortung als Eltern versäumt hatten, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Das Gericht sagte, dass das Recht der Eltern auf Religionsfreiheit kein Präzedenzrecht über Artikel 7, § 1 des Grundgesetzes hat, in dem steht:  "(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.":

Auch wenn dieses Grundrecht (Recht der Eltern auf  religiöse Erziehung) keinem Gesetzesvorbehalt unterliegt, ist es Einschränkungen zugänglich, die sich aus der Verfassung selbst ergeben. Hierzu gehört der dem Staat in Art. 7 Abs. 1 GG erteilte Erziehungsauftrag (vgl.BVerfGE 34, 165 <181>; 93, 1 <21> ). Infolgedessen erfährt das elterliche Erziehungsrecht durch die zur Konkretisierung dieses staatlichen Auftrags erlassene allgemeine Schulpflicht in grundsätzlich zulässiger Weise eine Beschränkung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1989 - 1 BvR 235/89 -, juris). Im Einzelfall sind Konflikte zwischen dem Erziehungsrecht der Eltern und dem Erziehungsauftrag des Staates im Wege einer Abwägung nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz zu lösen (vgl.BVerfGE 93, 1 <21>).

Danach geht The Brussels Journal auf die Konzessionen, die der deutsche Staat  für die Moslems macht, z. B. durch die Einführung des Halalfraßes in der Käthe-Kollwitz-Schule (zu einem unserer Artikel verlinkt) oder die Erlaubnis, Burkinis zu tragen.

Ich würde hier noch einen Beispiel erwähnen: Schulkinder können sich nicht dem obligatorischen Besuch einer Moschee entziehen. Schüler werden einfach zum Moscheebesuch gezwungen, egal ob sie den Religionsunterricht oder den Ethikunterricht gewählt haben. Es gibt einfach kein Entkommen, sagen mir alle Schüler. Dieser Zwang besteht für die Moslemschüler nicht. Sie werden zu keine unislamische religiöse Erfahrungen gezwungen. Wenn die Moslems religiöse Probleme haben, löst der Staat den Konflikt dadurch, dass die Schule die islamische Lösung zum Gesetz erhebt.

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