Oberstaatsanwalt Oscar Gattner im Interview zu einem anderen Fall
Die Herrenmenschen Murat S. Moslem, Ahmet. D. Moslem und Muhammed K. Moslem hatten ihr Opfer zusammengeschlagen und als er bewußtlos am Boden lag, traktierten sie es mit Fußtritten im Kopf. Dennoch macht der Staatswanwalt heute vor dem Manheimer Landgericht auf Anwalt und will die Täter entlasten. Anstatt versuchten Totschlag, plädiert er lediglich auf Körperverletzung:
In seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Oskar Gattner für
alle drei Angeklagten lediglich Strafen wegen gefährlicher
Körperverletzung, nicht wegen versuchten Totschlags gefordert.
Wie soll man diese Forderung interpretieren? Ist der Staatsanwalt selber latent Musel, oder wollte er dem Steuerzahler die Prozessgebühren für den Straffverteidiger der drei Herrenmenschen ersparen? Das hat nicht gewirkt, denn die haben sich Anwälte genommen (möglicherweise auf Kosten des Steuerzahlers). Und der Anwalt des Ahmet D. Moslem fordert eine sanfte, verständnisvolle Bewährungsstrafe.
Indes muss das Opfer mit voller Härte bestraft werden. Er muß nach seinen gefährlichen Verletztungen auch die seelische Verletzung durch diese Gerichtsfarce schlucken. Und wie verletzt wird das deutsche Volk erst, in dessen Namen dieses Schandurteil gesprochen wird!
Spürnase: SchoggoTV
Tags: Migrantenkriminalität

@Kybeline
Damit dein Blog auch in Italien bekannt wird, habe ich deinen Beitrag hier verlinkt
http://unpoliticallycorrect.ilcannocchiale.it/comments/2286881
Oh, danke.
NACHTRAG
Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes:
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung (statt versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung) und Haftstrafen bis zu vier Jahren für die drei “Herrenmenschen”, wobei eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Quelle (nur temporär vollständig online):
-> Mannheimer Morgen