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	<title>Kommentare zu: Kopftuchurteil für Krankenschwester</title>
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		<title>Von: Nikolausberger</title>
		<link>http://www.kybeline.com/2008/09/06/kopftuchurteil-fur-krankenschwester/comment-page-1/#comment-1118</link>
		<dc:creator>Nikolausberger</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 08:04:23 +0000</pubDate>
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		<description>Upps :-&#124; Bitte den ersten Kommentar löschen. War zu hastig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Upps <img src='http://www.kybeline.com/wp-includes/images/smilies/icon_neutral.gif' alt=':-|' class='wp-smiley' /> Bitte den ersten Kommentar löschen. War zu hastig.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Nikolausberger</title>
		<link>http://www.kybeline.com/2008/09/06/kopftuchurteil-fur-krankenschwester/comment-page-1/#comment-1117</link>
		<dc:creator>Nikolausberger</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2008 07:52:38 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt;Aber die Richter urteilen nur noch nach ihrem Gutdünken, in ihren Gesetzen und Urteilen fehlt jegliches Bewußtsein für das Volk, im dessen Namen sie sich erdreisten, ihre Urteile auszusprechen&lt;/blockquote&gt;

Bei wirklich schweren autochthonen Fällen tun sie es aber volkszorngerecht:
Unter dem Titel “&lt;em&gt;Angeklagter punktet mit positiven Eindruck&lt;/em&gt;”
Ein 19-jährige Lehrling hatte besoffen zwei Polizisten als “Scheiß-Nazis” beschimpft, die ihm zu unrecht einen Rauschgiftfund unterschieben wollten.
Der Lehrling hatte sich später auf der Wache direkt bei den Beamten entschuldigt.
Der Staatsanwalt forderte auch “nur 300 €”.
Und weil er so positiv wirkte, hat die Richterin ihm dann gleich 400 € aufgebrummt, weil das verfügbare Monatseinkommen es hergibt.
Außerdem war das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, weil keine “Reifeverzögerung” ersichtlich war.

Tätermerkmale:
2 Bagatelleintragungen im Strafregister / eigenes Einkommen / Deutscher mit deutschem Hintergrund / Reifegrad “voll schuldfähig nach dem Erwachsenenstrafrecht”

Quelle: Münchner Merkur (Print-Ausgabe der Starnberger Regionalausgabe v. 08.09.08.)

Bis dahin alles klar.
Mir stellt sich nur die Frage:
Wie wäre ein moslemischer Täter verurteilt worden?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Aber die Richter urteilen nur noch nach ihrem Gutdünken, in ihren Gesetzen und Urteilen fehlt jegliches Bewußtsein für das Volk, im dessen Namen sie sich erdreisten, ihre Urteile auszusprechen</p></blockquote>
<p>Bei wirklich schweren autochthonen Fällen tun sie es aber volkszorngerecht:<br />
Unter dem Titel “<em>Angeklagter punktet mit positiven Eindruck</em>”<br />
Ein 19-jährige Lehrling hatte besoffen zwei Polizisten als “Scheiß-Nazis” beschimpft, die ihm zu unrecht einen Rauschgiftfund unterschieben wollten.<br />
Der Lehrling hatte sich später auf der Wache direkt bei den Beamten entschuldigt.<br />
Der Staatsanwalt forderte auch “nur 300 €”.<br />
Und weil er so positiv wirkte, hat die Richterin ihm dann gleich 400 € aufgebrummt, weil das verfügbare Monatseinkommen es hergibt.<br />
Außerdem war das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, weil keine “Reifeverzögerung” ersichtlich war.</p>
<p>Tätermerkmale:<br />
2 Bagatelleintragungen im Strafregister / eigenes Einkommen / Deutscher mit deutschem Hintergrund / Reifegrad “voll schuldfähig nach dem Erwachsenenstrafrecht”</p>
<p>Quelle: Münchner Merkur (Print-Ausgabe der Starnberger Regionalausgabe v. 08.09.08.)</p>
<p>Bis dahin alles klar.<br />
Mir stellt sich nur die Frage:<br />
Wie wäre ein moslemischer Täter verurteilt worden?</p>
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