Antidiskriminierungsgesetz: Der ‘Mehltau’ der EU

18. August 2008 Sie glauben, Sie haben die Freiheit zu entscheiden, mit wem Sie geschäftliche Beziehungen eingehen - und mit wem nicht? Vergessen Sie's! Nach den neusten Plänen der EU-Kommission sollen nicht nur der gesamte Arbeitsmarkt, sondern auch die meisten Geschäfte des Alltagslebens unter ein strenges, erweitertes Antidiskriminierungsgesetz fallen. Wie Mehltau legen sich diese Regulierungen und Bevormundung über die Gesellschaft.

In Deutschland hat die große Koalition 2006 in vorauseilendem Gehorsam (die CDU dabei unter Bruch eines Wahlversprechens) und mit deutscher Gründlichkeit die einschlägigen Antidiskriminierungsvorgaben aus Brüssel übererfüllt - einschließlich einer rechtsstaatlich höchst bedenklichen Beweislastumkehr zu Lasten von Beklagten.

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Angriff auf den Grundgedanken des Rechtsstaats

Da war etwa jene Frau, die erfolgreich gegen das Ballett von San Francisco klagte, das sie wegen ihrer Figur abgelehnt hatte. Viele Zeitungen führen heute interne Listen von Worten und Sätzen, die in Mietanzeigen verboten sind: Tabu sind neben dem eindeutigen „keine Mexikaner“ auch der Hinweis „nahe der Kirche“ oder „in Laufweite zur Synagoge“, da dies eine Präferenz für Christen oder Juden anzeigen könnte. Die ausufernde Antidiskriminierungspolitik ebnet den Weg auch für Prozesshansel, die aus Rachsucht ihre Vermieter, Arbeitgeber oder auch Privatleute verklagen. Im Grunde kann es jeden treffen.

Und nicht nur wirtschaftliche, sondern viel weiter reichende Grundrechte sind tangiert: Wer kontroverse politische Ansichten äußert, etwa zur Einwanderung, die andere als diskriminierend empfinden, steht schnell vor Gericht. Spätestens da stehe die Meinungsfreiheit auf dem Spiel, der Erste Zusatzartikel und Grundpfeiler der freiheitlichen amerikanischen Verfassung, beklagt Bernstein.

Unmissverständlich hat Hannah Arendt, die große Kämpferin gegen totalitäre Tendenzen, dargelegt: „Diskriminierung ist ein ebenso unabdingbares gesellschaftliches Recht wie Gleichheit ein politisches ist.“ Gemeint ist aber Gleichheit vor dem Gesetz, wie es Artikel 3 des Grundgesetzes fordert, und nicht Gleichbehandlungszwang im privaten oder geschäftlichen Umgang. Letztlich bedeuten Antidiskriminierungsgesetze einen Angriff auf den Grundgedanken des Rechtsstaats, wenn der Staat nicht Taten, die Mitbürger schädigen, sondern Nicht-Taten (eben ein Nicht-Geschäft) ahndet und sich dabei anmaßt, die Motive der Bevölkerung zu erforschen und zu ändern. Der freiheitliche Rechtsstaat mutiert damit zum illiberalen Gesinnungs- und Erziehungsstaat.

FAZ

Ich kann meinen Lesern nur empfehlen, den gesamten Artikel zu lesen. Der Autor spricht mir aus dem Herz. Wir haben bereits vor Jahren einem älteren, kräftig gebauten Freund dazu animiert, sich auf einen Inserat als Tänzerin in einem Kabarett zu bewerben. Und wir haben uns tot gelacht, als der Geschäftsführer  sich windete und stotterte, weil wir ihm mit einer Disrkiminierungsanzeige drohten.

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