Abschiebung straffällig gewordener Ausländer – Theorie und Praxis

Die Innenminister der Länder haben diese Tage über die Abschiebungsmöglichkeiten von ausländischen Straftätern beraten. Der Titel in ad-hoc-news klingt leicht höhnisch: Magazin: Innenminister wollen leichtere Abschiebung von Straftätern.

Was man unter einer leichteren Abschiebung versteht, frage ich mich. Auch wenn es in der Theorie ein Gesetz für Abschiebung gibt, in der Praxis wird es kaum angewandt. Das Bericht selber zeigt die Lage in Hessen:

Zwar liegt nach bisherigem Recht durch Verurteilung zu Freiheitsstrafen ab drei Jahren ein zwingender Ausweisungsgrund vor. In der Praxis jedoch, moniere etwa das hessische Innenministerium, würden Gerichte «bewusst Strafmaße unter drei Jahren» verhängen, um «ausländerrechtliche Maßnahmen zu verhindern».

Dass es juristisch sehr schwer ist, eine Ausweisung zu erwirken, weiß auch Welt Online anhand einiger Beispiele aus Bayern zu berichten:

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), erinnerte an „eindeutige rechtliche Regelungen“, eine Abschiebung sei deshalb „mit großen Schwierigkeiten verbunden“. Ein Blick ins Gesetz belegt, dass Böhmers Skepsis berechtigt ist.

Bezogen auf die U-Bahnschläger aus München sieht das so aus:

Zum einen stammen die beiden Täter aus einem Land der Europäischen Union (Griechenland) beziehungsweise einem mit der EU assoziierten Staat (Türkei). Zum anderen sind sie noch Heranwachsende, die mit ihren Familien seit langer Zeit in Deutschland leben. „Dadurch sind sie vor Ausweisungen besonders geschützt“

Und wenn endlich ein Ausweisungsurteil vorliegt, muß das noch lange nicht bedeuten, dass er auch vollstreckt wird. Tatsächlich gab es zwischen 2002 und 2004 429.000 Ausweisungen ausgesprochen. Davon wurden 77.137 ausgeführt - diese Zahl bezieht sich zwar auf die illegalen Einwanderer, aber nicht anders dürfte der Praxis bei den Straftätern sein. In Deutschland und Westeuropa hapert es inzwischen bei der Vollstreckung sehr vieler Gerichtsurteilen.

Und wenn dann ein Straftäter doch abgeschoben wird, ist er binnen kürzester Zeit wieder illegal in Deutschland. Weder an der Grenze noch bei der Familie wird kontrolliert. Ich kenne einen konkreten Fall, dass ein albanischer Drogendealer abgeschoben wurde und nach ein paar Monaten man ihn auf den Straßen derselben süddeutschen Kleinstadt gesehen hat, wo seine Eltern wohnten.

Siehe auch Forum Grüne Pest

Ein Kommentar:

  1. Schweinsohr schrieb am 14. Juli 2008 um 12:53:

    Ein Richter, der beim Strafmass einen Monat unter 36 bleibt, betreibt Hochverrat…

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